+++ Hinweis +++

Hier können wir bei Bedarf wichtige Mitteilungen anzeigen (ÖPNV-Streik, Bewerbungsschluss BGY/FOS, Homeschooling etc.). Wenn kein Bedarf, wird der Balken ausgeblendet.

Mitwirkung am BSZ 1

 

Schule lebt durch alle Beteiligten. Jeder kann das Schulleben aktiv mitbestimmen oder daran mitwirken. Die wichtigsten Organe der Mitwirkung und Mitbestimmung sind die Schulkonferenz, die Steuergruppe und der Schülerrat.

 


Auf dieser Seite gibt es einen Einblick in die Aufgaben und Arbeit von:


 

Schulkonferenz

 

Zusammensetzung

Der Schulkonferenz gehören in der Regel der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrer, der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 sowie vier Vertreter des Schulträgers an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt.

Quelle: https://www.bildung.sachsen.de

  

Aufgaben

Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken der Beteiligten zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten.

Unter anderem bedürfen folgende Beschlüsse der Lehrerkonferenz auch das Einverständnis der Schulkonferenz:

  • wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm
  • Erlass der Hausordnung
  • das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen
  • Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze.

Quelle: https://ler-sachsen.de

  

 


 

Steuergruppe

 

Als Steuergruppe unterstützen wir die Schulleitung bei der Qualitätssicherung und -entwicklung des Schulprogramms. Unsere Aufgabe ist die stetige Arbeit an der Realisierung unserer Leitsätze und deren Verwirklichung im pädagogischen Handeln an unserer Schule. Dazu organisiert die Steuergruppe u. a. themenbezogene pädagogische Tage.

Wir sind jederzeit offen für Ihre Anregungen und Wünsche bezüglich unseres Schulklimas und der Verbesserung der Unterrichtsqualität.

Ihre Steuergruppe

 

Mitglieder (Stand 2026/2027)

 

 

Aufgaben

Steuergruppen managen und moderieren im Auftrag des Kollegiums den Prozess der Schulprogrammentwicklung.

Dabei werden in der Regel folgende Aufgaben bewältigt:

  • Sicherung des Informationsflusses zwischen dem Kollegium und der Schulleitung 
  • Organisation von pädagogischen Tagen
  • Aufnahme von Ideen aller an Schulprogrammarbeit Beteiligten
  • Organisation von Arbeitsgruppen
  • Vernetzung von Ergebnissen der Arbeitsgruppen
  • Impulssetzung für die Weiterarbeit
  • Leitung der Evaluation
  • Organisation der eigenen Arbeitsweise.

Quelle: https://www.sachsen.schule

  


 

Schülerrat

 

Liebe Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Schulzentrums 1 Leipzig,

als durch eure Klassensprecher gewählte Repräsentanten vertreten wir in diesem Schuljahr als Schülerrat die Interessen der Schülerschaft des gesamten BSZ 1. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten, den Alltag in unserer Schule weitestgehend zu optimieren und für uns Schüler das Bestmögliche herauszuholen. Daher freuen wir uns jederzeit über eure Anregungen und Wünsche, denn nur so können wir die Themen bearbeiten, welche euch bewegen.

Ihr erreicht uns jederzeit gern über dieses Kontaktformular ⇒

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit euch!

Euer Schülerrat

  

Aufgaben

Der Schülerrat ...

  • trägt zur Koordinierung der Schülermitwirkung in der Schule bei,
  • stellt Verbindung zwischen Schülern/Lehrer-/Schulkonferenz her,
  • ihm obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler gegenüber der Schule und der Schulaufsicht,
  • hat gegenüber Schulleiter ein Auskunfts- und Beschwerderecht,
  • ihm muss vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden,
  • muss in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor der Beschlussfassung die Mitschüler in einer Schülerversammlung hören (Schülerversammlungen können als Voll- oder Teilversammlung zweimal im Jahr innerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit einberufen werden. Die Termine sind mit dem Schulleiter festzulegen.),
  • wählt den Schülersprecher aus der Mitte der Schüler.

Quelle: https://www.bildung.sachsen.de

  


 

Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben

 

Der Schulleiter definiert für seine Schule die Bereiche besonderer schulischer Aufgaben und untersetzt nach Anhörung der Gesamtlehrerkonferenz die in jedem Bereich zu leistenden Aufgaben inhaltlich. Lehrkräfte mit besonderen schulischen Aufgaben üben die ihnen übertragenen Tätigkeiten im Auftrag des Schulleiters aus. Sie unterstützen die Schulleitung bei der Qualitätsentwicklung und bei inhaltlichen Aufgaben an der eigenen Schule.