Berufliches Gymnasium -
Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
Das Berufliche Gymnasium (BGy) führt nach erfolgreich bestandener Prüfung zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Diese berechtigt zum Studium an allen Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland.
Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung. Diese ist jedoch nicht bindend für die spätere Studienrichtung. Das heißt, auch wer sich für die Fachrichtung "Wirtschaftswissenschaft" entscheidet, kann später zum Beispiel Medizin oder Technik studieren.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und beinhaltet keinen Berufsabschluss. Das Fächerangebot enthält sowohl allgemeinbildende Unterrichtsfächer als auch die fachrichtungsbezogenen Fächer Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Wirtschaftslehre/Recht.
Eine Besonderheit an unserem Beruflichen Gymnasium ist die in Sachsen einmalige und europaweit akkreditierte Zusatzqualifikation EBBD.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:
- Aufnahmevoraussetzungen →
- Bewerbung →
- Ablauf der Ausbildung →
- Oberstufenberatung →
- Wirtschaftswissenschaft - Was ist das eigentlich? →
Aufnahmevoraussetzungen für das Berufliche Gymnasium
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern
- Englisch von Klasse 5 bis zum Abschluss der Klasse 10 fortlaufend besucht wurde
und - im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik mindestens zweimal die Note "gut" erteilt wurde und die Durchschnittsnote aller Fächer besser als 2,5 ist *)
oder - das Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums vorliegt
oder - eine im Ausland erworbene dem Realschulabschluss oder gleichwertigem mittleren Schulabschluss gleichgestellte schulische Qualifikation mit Nachweis der oberen Schulaufsichtsbehörde vorliegt
oder - bei Vorliegen einer erfolgreich absolvierten mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung unter Beachtung von Einzelnoten und des Notendurchschnitts beider Abschlusszeugnisse vorgegebene Aufnahmekriterien erfüllt sind.
*) Bewerber, die die Notenanforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem in der Regel mindestens 20-minütigen fachlich orientierten Gespräch festgestellt wird.
Fremdsprachen
Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.
Erste Fremdsprache (Englisch)
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die erste Fremdsprache, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind. Die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 11 ist verpflichtend. Die Fortführung der Fremdsprache Englisch ist möglich.
Zweite Fremdsprache
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die zweite Fremdsprache, wenn sie
- ab der Klassenstufe 11 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 am Unterricht der neu begonnenen Fremdsprache teilgenommen haben (Niveau B)
oder - in der vorherigen schulischen Ausbildung durchgängig von Klasse 6 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 in dieser Fremdsprache unterrichtet worden sind und das Abschlusszeugnis die Note "ausreichend" oder besser für dieses Fach ausweist.
Bewerbung
Die Bewerbung ist in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll, an folgende Adresse zu richten: Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig |
Ablauf der Ausbildung
Klassenstufe 11
In der Klassenstufe 11 findet der Unterricht im Klassenverband statt. Die Betreuung der Schüler erfolgt durch einen Klassenlehrer. Die Profilfächer für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft sind Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Wirtschaftslehre/Recht.
Die Schülerinnen und Schüler werden schrittweise an wissenschaftliches Arbeiten herangeführt. Die Lernberereitschaft und der häusliche Fleiß werden verstärkt gefördert und das selbständige Erarbeiten von Lerninhalten wird unter Mithilfe von unterschiedlichen Methoden erlernt.
Die Leistungsbewertung mit den Noten 1 bis 6 erfolgt nach § 25 Schulordnung Berufliche Gymnasien (BGySO).
Die Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 wird aufgrund der vorliegenden Leistungen nach den Versetzungsbestimmungen laut § 30 BGySO getroffen.
Jahrgangsstufen 12 und 13
Die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden eine pädagogische Einheit. Der Übergang erfolgt ohne Versetzungsentscheidung. Der Unterricht in den einzelnen Fächern findet in Grund- und Leistungskursen statt, die jeweils ein Kurshalbjahr dauern. Ziel dieser Qualifikationsphase ist das Erlangen der Studierfähigkeit und die mehrperspektivische Betrachtung von Themen und Zusammenhängen.
Die Leistungsbewertung mit Punkten von "00" bis "15" erfolgt laut § 26 BGySO.
Grundkurse führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein. Es werden wesentliche Arbeitsmethoden vermittelt und Zusammenhänge im Fach sowie über dessen Grenzen hinaus in exemplarischer Form erkennbar gemacht.
Leistungskurse vermitteln eine exemplarisch vertiefte wissenschaftspropädeutische Ausbildung im fachübergreifenden Zusammenhang auf erhöhtem Anforderungsniveau. Sie sind auf eine vertiefte Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden mit dem Ziel der selbstständigen Anwendung, Übertragung und theoretischen Reflexion gerichtet. Die fachrichtungsbestimmenden Leistungskurse dienen in besonderer Weise einer berufsbezogenen Schwerpunktsetzung.
Die Betreuung der Schüler erfolgt durch einen Tutor.
Darüber hinaus berät der Oberstufenberater die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl und steht den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.
Leistungskursfächer (LF)
1. LF: Deutsch oder Mathematik oder Englisch
2. LF: Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
Belegarbeit
In der Jahrgangsstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Belegarbeit in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Belegarbeit wird mit dem betreuendem Fachlehrer festgelegt und die darauf erteilte Note geht als Klausurnote in das Fach ein.
Oberstufenberatung
An jedem Beruflichen Gymnasium übernimmt ein Lehrer die Aufgabe des Oberstufenberaters [LINK ZUM KONTAKT]. Dieser berät die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl. Darüber hinaus steht er den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.
In Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung ist der Oberstufenberater für alle mit der Organisation des Schuljahresablaufes verbundenen Belange der gymnasialen Oberstufe verantwortlich.
Darüber hinaus kontrolliert er die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Kurswahl und Belegpflicht.
Termine in der Oberstufenberatung
Neben der fortlaufenden Beratungsfunktion wird über folgende Unterstützungsaspekte das Schuljahr betreffend je nach Klassen- oder Jahrgangsstufe informiert:
Schuljahresbeginn
- schriftliche Wahl des 3. Abiturprüfungsfaches durch die Schüler in 13/I
- schriftliche und unwiderrufliche Meldung zur Einbringung einer BELL (besondere Lernleistung) in 13/I
- Klausurplanung 12/I und 13/I
- Themenveröffentlichung und Lenkung der Themenvergabe der Belegarbeit in 12/I
Beginn des Kurshalbjahres 13/II
- schriftliche Wahl des 4. und 5. Abiturprüfungsfaches durch die Schüler in 13/II
- Beratung und Belehrung hinsichtlich Zulassung/Nichtzulassung zur Abiturprüfung
- Klausurplanung 13/II
Beginn des zweiten Schulhalbjahres und des Kurshalbjahres 12/II
- Beratung und Belehrung hinsichtlich Probekurswahl in Klassenstufe 11
- Klausurplanung 12/II
Zeitraum der Abiturprüfung
- Beratung zur Berechnung der Gesamtqualifikation
Schuljahresende
- Beratung zu und Durchführung der Kurswahl in Klassenstufe 11
- Beratung zu und Durchführung der Kurswahl in Jahrgangsstufe 12
- Beratung bei Einbringungswunsch einer BELL (besondere Lernleistung)
Wirtschaftswissenschaft - Was ist das eigentlich?
Wie plant man jetzt die Befriedigung von Bedürfnissen? Hast du einen Wunsch nach etwas, dann nennst du das ein Bedürfnis. Ist das Bedürfnis materiell und du kannst es dir leisten, dann wird es zum Bedarf. Der Bedarf wird dann zur Nachfrage, wenn du gegenüber dem Anbieter verdeutlichst, dass du eine Kaufabsicht hast. Wie bietet man einem Menschen einen Arbeitsplatz an? Hier geht es um den Weg von der Personalplanung über das Auswahlverfahren bis hin zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag. Wie platziere ich ein neues Produkt am Markt? Die Erkenntnisse der Marktforschung müssen in das Marketingkonzept des Unternehmens einfließen. Entscheidungen über das Design des Produktes sowie die Art des Verkaufs müssen getroffen werden. Zu welchen Preis kann ich mein Produkt verkaufen? Die Analyse aller Kosten des Unternehmens und der Vergleich der Preise der Mittwettbewerber müssen untersucht werden. ALL DAS IST WIRTSCHAFT. |