Berufsschule -

Berufsrichtung Wirtschaft und Verwaltung

 

 

Die Berufsschule am BSZ 1 Leipzig übernimmt in zahlreichen Ausbildungsberufen im Bereich Wirtschaft und Verwaltung den schulischen Teil der Ausbildung. 

 


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:


  

Ausbildungsberufe am BSZ 1

Schulteil Crednerstraße

  • Bankkaufleute
  • Immobilienkaufleute
  • Industriekaufleute
  • Kaufleute im Groß- und Außenhandelsmanagement
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen
  • Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
  • Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Sozialversicherungsfachangestellte
  • Steuerfachangestellte

Schulteil Dachsstraße

  • Kaufleute im Einzelhandel
  • Verkäufer

 


 

Anmeldung zur Berufsschule und Ablauf der Ausbildung

BSZ 1 - Partner der dualen Ausbildung

Der Berufsschulunterricht am BSZ 1 Leipzig findet im Rahmen der dualen Ausbildung statt. Das System wird als dual bezeichnet, weil sich die Ausbildung auf zwei Lernorte verteilt: den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule

Rechtlich ist für Berufe aus dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Grundsätzlich ist ein guter Realschulabschluss gewünscht. In der Praxis stellen Ausbildungsbetriebe für Büroberufe überwiegend Auszubildende mit einem höheren Schulabschluss ein.

Anmeldung zur Berufsschule

Wenn Sie einen Ausbildungsberuf erlernen möchten, schließen Sie zuerst einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab. Dieses Unternehmen meldet Sie dann an der entsprechenden Berufsschule an.

Ablauf der Ausbildung

Die Dauer einer Berufsausbildung in der dualen Ausbildung variiert je nach gewähltem Beruf zwischen zwei und drei Jahren. Der Besuch der Berufsschule ist für die Auszubildenden kostenfrei. Der Ausbildungsbetrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung. 

Der schulische Teil der Ausbildung findet in unseren beiden Schulteilen (je nach Beruf, siehe oben) statt.
Für den praktischen Teil arbeiten die Auszubildenden in ihren Betrieben mit. Arbeitsorte sind dort in erster Linie Büroräume oder Großraumbüros, Besprechungsräume und Kundenschalter. Vereinzelt kann der Einsatzort auch eine Lagerhalle sein.

 


 

Schulfächer

Die Aufgabengebiete und Schwerpunkte in Wirtschaft und Verwaltung sind zahlreich. Sie reichen von Büromanagement über Marketing und Recht bis hin zur Unternehmensführung. Im Büro dreht sich alles um die Organisation von Abläufen, die Terminplanung und die Sach- bzw. Auftragsbearbeitung. Typische Bereiche sind beispielsweise Verwaltung, Marketing und Werbung, Versicherungen, Personalwesen oder Immobilienwirtschaft. Im Vertrieb und Verkauf stehen Waren und Dienstleistungen aller Art im Mittelpunkt. Um Geschäftsaktivitäten planen und koordinieren zu können, spielen - wie auch im Rechnungswesen oder in steuerlichen Angelegenheiten - betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen eine entscheidende Rolle.

Für die tägliche Arbeit sind deshalb folgende Unterrichtsfächer besonders wichtig:

  • Deutsch

    • z. B. für den Kundenkontakt am Telefon oder für das Verfassen von Angeboten und Geschäftsbriefen
    • dazu gehört Rechtschreibsicherheit und Ausdrucksvermögen

  • Mathematik

    • z. B. für Zins- und Prozentrechnungen sowie Berechnen von Beiträgen und Kalkulationen
    • rechnerische Sicherheit ist Grundvoraussetzung in diesem Berufsfeld

  • Englisch

    • z. B. für internationale Kundenkontakte

  • Informatik

    • z. B. Tabellenkalkulationen erstellen und Serienbriefe schreiben
    • PC-Kenntnisse sind Grundvoraussetzung in diesem Berufsfeld

  • Erdkunde/Geografie

    • z. B. für die Planung und Organisation von Frachtrouten

 


 

Prüfungen

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung. In der Zwischenprüfung soll nachgewiesen werden, dass die Auszubildenden die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut sind.

Abschlussprüfung

In der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass die Auszubildenden die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrschen, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und mit den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden und für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrinhalte vertraut sind.

Gestreckte Abschlussprüfung

Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus einem Teil 1 und einem Teil 2. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewertet, indem ihr Ergebnis als Teil 1 in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Bei den kaufmännischen Berufen bezieht sich Teil 1 der Abschlussprüfung auf die ersten zwei Jahre der Berufsausbildung und wird i.d.R. zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Die gestreckte Abschlussprüfung gibt es bereits seit einigen Jahren in verschiedenen gewerblich technischen Ausbildungsberufen. Im Rahmen einer Erprobungsverordnung wurde die gestreckte Abschlussprüfung nun auch im Berufsbild Kaufmann/-frau im Einzelhandel eingeführt. Die Berufe Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement und Bankkaufmann/-frau absolvieren ab sofort auch ihre Prüfungen als gestreckte Abschlussprüfung. 

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen legen für jeden Ausbildungsberuf die jeweils zuständigen Prüfungsstellen fest. Für unsere Berufe sind das

  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Steuerberaterkammer sowie
  • die Rechtsanwaltskammer.

Zugelassene Hilfsmittel

Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen Abschlussprüfung zugelassen:

  • Alle Ausbildungsberufe dürfen in allen Prüfungsbereichen einen Taschenrechner verwenden, wenn er nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten ist.
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ÄVO 2014) darf im Teil Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung bzw. Anlage in Finanzprodukte das unkommentierte Bedingungswerk Proximus des BWV als notwendiges Hilfsmittel und eine unkommentierte Gesetzessammlung oder unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen als zulässiges Hilfsmittel verwenden.
  • Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandelmagament: Im Teil Außenhandelsgeschäfte ist ein unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in der gewählten Fremdsprache erlaubt.
  • Sozialversicherungsfachangestellte/r:  Im Teil allgemeine Krankenversicherung „Versicherung und Finanzierung“ und „Leistungen“ ist eine Sammlung von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften und gemeinsamen Rundschreiben ohne Kommentierungen (z. B. SGB-KV oder SoFA KV) zulässig.

 


  

Tätigkeitsfelder in Wirtschaft und Verwaltung

Die folgenden Tätigkeitsfelder beschreiben die typischen Aufgaben und Tätigkeiten aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung und somit unserer Ausbildungsberufe.

 

👉 Weitere Informationen (Bundesagentur für Arbeit)

 

  


 

Passt "Wirtschaft und Verwaltung" zu mir?

Sie überlegen noch, in welche Richtung es beruflich gehen soll?

Als Entscheidungshilfe haben wir hier Interessen und Charaktereigenschaften zusammengetragen, die Ausbildungsbetriebe aus dem Bereich Wirtschaft und Verwaltung bei ihren Auszubildenden voraussetzen:

  • Interesse an verwaltend- bzw. kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeiten
  • Vorliebe für Computerarbeit
  • mathematisches Verständnis
  • mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kontaktbereitschaft
  • sorgfältiges und genaues Arbeiten