Fachoberschule -

Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung

 


Die Fachoberschule (FOS) ist ein studienqualifizierender Bildungsgang, der mit erfolgreich bestandener Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife führt. Unabhängig von der Fachrichtung können die Absolventen bundesweit an Fachhochschulen oder Berufsakademien studieren. Das heißt, wer an einer Fachoberschule in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung die Fachhochschulreife erworben hat, kann später an einer Fachhochschule oder Berufsakademie beispielsweise auch Technik studieren.

Während der Ausbildung werden allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt. Am Beruflichen Schulzentrum 1 Leipzig gibt es die FOS in folgenden Varianten:

  • zweijähriger Bildungsgang
    (für Schülerinnen und Schüler ohne vorherige Berufsausbildung)
  • einjähriger Bildungsgang
    (für Schülerinnen und Schüler mit abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit). 

 


Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu:




Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule


Zweijähriger Bildungsgang

Voraussetzung für die Aufnahme in den zweijährigen Bildungsgang der FOS ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der durch ein in Deutschland ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen ist.

Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulzeugnis gleichgestellt, wenn es von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist.

Bewerber, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und deren im Ausland ausgestelltes Zeugnis von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist, erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie das Fach Englisch durch die Sprachkompetenz der Herkunftssprache auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses ersetzen.

Einjähriger Bildungsgang

Für die Aufnahme in den einjährigen Bildungsgang der FOS ist zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen gefordert:

  • ein im Hinblick auf die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägiger Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer

oder 

  • eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägigen Beruf (sofern der Berufsabschluss für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung nicht einschlägig ist)

Altersbegrenzung

Für den Eintritt in die Fachoberschule gilt kein gesetzlich vorgeschriebenes Höchstalter. 


 

Bewerbung


Zur Bewerbung für die Fachoberschule gehören folgende Unterlagen: 

  • ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular des BSZ 1 Leipzig mit Angabe der Fachrichtung (bei Minderjährigen auch Unterschrift durch die Personensorgeberechtigten)
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild,
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10,
  • eine Erklärung darüber, dass nicht bereits die Zulassung zur Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife verwehrt worden ist und nicht bereits an der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife teilgenommen wurde.

Die Bewerbung ist in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) bis zum 31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll, an folgende Adresse zu richten: 

Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig
Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig

 

 




Ablauf der Ausbildung


Klassenstufe 11 der zweijährigen FOS

Die Klassenstufe 11 teilt sich im 14-tägigen Wechsel zum einen in allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht und zum anderen in den Fachpraktischen Teil der Ausbildung (FPTA) auf.

Theoretischer Unterricht

Dieser umfasst die Fächer Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Deutsch, Englisch, Mathematik, Rechtskunde, Informatik, Ethik, Geschichte/Gemeinschaftskunde, Biologie sowie Kunst.

Fachpraktischer Teil der Ausbildung (FPTA)

Er wird als gelenktes Praktikum in Betrieben, Unternehmen oder Behörden im Bereich Wirtschaft und Verwaltung in Blockform absolviert. Die Dauer der Blöcke beträgt zwei Wochen. Eine Übersicht über die kooperierenden Unternehmen, die Praktikumsvereinbarungen und alle weiteren Informationen werden in einer separaten Informationsveranstaltung persönlich ausgehändigt.

Gegenstand und Durchführung des FPTA werden von der Schule im Einvernehmen mit dem Praktikumsunternehmen festgelegt. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die Erstellung des Praktikumsplanes und die Anleitung des Schülers erfolgen durch die betreuende Lehrkraft der Schule und den Betreuer auf der Grundlage des Lehrplanes für den FPTA.

Versetzung nach Klassenstufe 12

Die Versetzungsentscheidung wird auf der Grundlage der Jahresnoten der einzelnen Fächer getroffen.

Ebenso muss FPTA erfolgreich absolviert worden sein. Das ist der Fall, wenn der Schüler

  • wöchentliche Kurzberichte mit Angaben zu Anwesenheit und ausgeübten Tätigkeiten erstellt hat und
  • eine eigenständige fachrichtungsbezogene Projektarbeit angefertigt hat und
  • eine positive Beurteilung seitens des Praktikumsunternehmens und der betreuenden Lehrkraft erhalten hat und
  • mindestens 80% im Praktikumsunternehmen anwesend war.

 

Klassenstufe 12 und 12L (einjährige FOS)

Es wird allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht in vollzeitschulischer Form erteilt.

Theoretischer Unterricht

Zu den Unterrichtsfächern der Klassenstufe 11 kommt Sport in der zweijährigen FOS ergänzend hinzu.

Facharbeit

In der Klassenstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Facharbeit mit einem fachrichtungsbezogenem Thema in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Facharbeit und die darauf erteilte Note werden auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

 

Abschlussprüfung

Am Ende der Klassenstufe 12 findet die Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife statt.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt in Abhängigkeit aller erzielten Jahresnoten der Klassenstufe 12.

Der Schüler wird schriftlich geprüft in den Fächern

  • Deutsch,
  • Mathematik,
  • Englisch und
  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen.

Darüber hinaus ist im Fach Englisch eine mündliche Prüfung abzulegen.

Prüfungsaufgaben vergangener Schuljahre werden vom Kultusministerium bereitgestellt und können über eine Datenbank abgerufen werden.

 

Wiederholung

Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe ist nicht möglich.

 


 

Verwaltung - Was ist das eigentlich?


Unter Verwaltung versteht man allgemein administrative Tätigkeiten. Das sind Tätigkeiten, die der Organisation einer Abteilung, eines Unternehmens oder einer Institution dienen. Sie können mit der Erledigung eigener oder fremder Angelegenheiten zusammenhängen. Verwaltung kümmert sich somit um die Einhaltung von Vorschriften, Regeln und Gesetzen und bildet das Rückgrat jedes Unternehmens bzw. jeder Institution, weil sie dafür sorgt, dass organisatorische Prozesse reibungslos ablaufen.

Ein Job mit Abwechslung

Kaum ein anderer Bürojob weist so viele unterschiedliche Arbeitsbereiche auf, wie der im administrativen Bereich. Als Mitbearbeiter in einer Verwaltung beschäftigt man sich mit anspruchsvollen Vorgängen, wie zum Beispiel Mahnungen oder Kundenbeschwerden, arbeitet als Assistent für Teams und übernimmt sämtliche Verwaltungstätigkeiten, von der Vereinbarung von Terminen für Meetings und Kundenbesuche bis hin zur Dokumentation und Prüfung der Rechnungen, erledigt allgemeine Telefondienste und vieles mehr.