Krankmeldung

 

Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen - unter Angabe der voraussichtlichen Dauer - unverzüglich über LernSax per E-Mail an den Klassenlehrer/Tutor und den jeweiligen Stellvertreter.

Auszubildende informieren zudem ihren Ausbildungsbetrieb.

 

 

Regelungen zum Nachweis einer Erkrankung

 

Duale Klassen (Berufsschulklassen) und Berufsschulpflichterfüllung (BPE)

 

  • Erkrankung bis zu 2 Tage
    Bei einer Erkrankung von weniger als 2 Tagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung, dass die zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Ausbilder entschuldigt werden, vorzulegen.

  • Erkrankung länger als 2 Tage
    Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist dem Klassenlehrer und Stellvertreter eine Kopie der dem Ausbildenden/Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliche Bescheinigung) per LernSax zuzusenden. Alternativ kann das Ausbildungsunternehmen dem Klassenlehrer und Stellvertreter mitteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

 

Vollzeitklassen (FOS, BGy, VKA, BVJ, BGJ)

  • Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.

 

ℹ️ Weitere Informationen zum Verhalten bei Verhinderung/Erkrankung sind nachzulesen in der Hausordnung (Punkt 1.6).