Krankmeldung
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Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen - unter Angabe der voraussichtlichen Dauer - unverzüglich über LernSax per E-Mail an den Klassenlehrer/Tutor und den jeweiligen Stellvertreter. Auszubildende informieren zudem ihren Ausbildungsbetrieb. |
Regelungen zum Nachweis einer Erkrankung
Duale Klassen (Berufsschulklassen) und Berufsschulpflichterfüllung (BPE)
- Erkrankung bis zu 2 Tage
Bei einer Erkrankung von weniger als 2 Tagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung, dass die zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Ausbilder entschuldigt werden, vorzulegen.- Erkrankung länger als 2 Tage
Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist dem Klassenlehrer und Stellvertreter eine Kopie der dem Ausbildenden/Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliche Bescheinigung) per LernSax zuzusenden. Alternativ kann das Ausbildungsunternehmen dem Klassenlehrer und Stellvertreter mitteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
Vollzeitklassen (FOS, BGy, VKA, BVJ, BGJ)
- Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
ℹ️ Weitere Informationen zum Verhalten bei Verhinderung/Erkrankung sind nachzulesen in der Hausordnung (Punkt 1.6).